Ocio wird für die Abrechnung nach Tarif 595 bereit sein
Ocio wird den Rückforderungsbeleg für jede teilnehmende Person direkt aus der Buchung erstellen: im geforderten Format, mit allen Pflichtangaben und dem QR-Code für die Versicherung. Du erfasst deine ZSR- und GLN-Nummer einmal, ordnest deinen Kursen und Abos die passende Tarifposition zu, und der Rest geschieht bei jeder Buchung.
- Rückforderungsbelege pro Person, direkt aus der Buchung
- Im elektronischen Standard XML 5.0, dazu ein druckbarer Beleg mit QR-Code
- ZSR, GLN und Tarifposition pro Kurs oder Abo hinterlegt
- Bereit vor dem 1. Januar 2027. Wir arbeiten daran, in die Softwarelisten der Zertifizierungsstellen aufgenommen zu werden.
Was ist Tarif 595?
Tarif 595 ist ein schweizweit einheitlicher Tarif für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung. Er legt fest, wie Anbieter von Bewegungs- und Gesundheitskursen ihre Leistungen gegenüber den Krankenversicherern ausweisen, wenn Teilnehmende sich einen Teil der Kosten über ihre Zusatzversicherung zurückerstatten lassen.
Der Tarif deckt alle ambulanten Angebote der Gesundheitsförderung ab: Abos, Gruppenkurse, Personal Training und Online-Angebote. Die Methoden dazu wurden 2025 systematisch geordnet, in der sogenannten Methodengruppierung. Jede Methode hat ihre eigene Tarifposition.
Tarif 595 betrifft die Zusatzversicherung nach VVG, nicht die obligatorische Grundversicherung.
Warum es ihn gibt
Die Zahl der Belege wächst, und die Versicherer bearbeiten sie zunehmend digital. Bisher kamen Bestätigungen in vielen Formen: selbst gestaltete Vorlagen, Quittungen, handschriftliche Belege. Ein einheitliches Format mit festen Pflichtangaben macht die Belege maschinell lesbar. Das beschleunigt die Rückerstattung und erspart allen Beteiligten Rückfragen.
Wer dahintersteht
Tarif 595 wurde vom Runden Tisch Gesundheitsförderung erarbeitet. Dazu gehören Krankenversicherer wie Concordia, CSS, EGK, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, Sympany, SWICA, Visana und ÖKK sowie die Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen EMfit, Fitness-Guide, QualiCert, Qualitop, SFGV und BGB Schweiz.
Das Forum Datenaustausch verwaltet die Tarifnummern und veröffentlicht den technischen Standard, in dem die Belege erstellt werden. Für die Inhalte des Tarifs ist der Runde Tisch verantwortlich.
Ab wann und für wen
Ab dem 1. Januar 2027 müssen ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung nach Tarif 595 und mit dem einheitlichen Rechnungsformular abgerechnet werden. Das gilt für alle anerkannten Anbieter: Fitnesscenter, Bewegungsstudios und Kursanbieter mit einem Qualitätslabel wie Qualitop, QualiCert, Fitness-Guide oder EMfit.
Typischerweise betrifft das Yoga- und Pilates-Studios, Fitnessstudios, Anbieter von Rücken-, Bewegungs- und Entspannungskursen und auch Tanzschulen mit anerkannten Kursen.
Bestehende Abos kannst du weiterführen wie bisher. Sobald deine Teilnehmenden eine Rückerstattung verlangen, braucht es aber den Beleg im neuen Format.
Was sich für deine Teilnehmenden ändert
- 1Die Person bucht und bezahlt bei dir, wie bisher.
- 2Sie erhält von dir den Rückforderungsbeleg mit QR-Code oder Barcode.
- 3Sie reicht den Beleg bei ihrer Versicherung ein, elektronisch oder ausgedruckt.
- 4Die Versicherung vergütet ihr den Beitrag, den ihre Zusatzversicherung vorsieht.
Wie viel zurückerstattet wird, hängt allein von der Versicherung und vom Versicherungsprodukt der Person ab. Eine Anerkennung gilt nicht automatisch bei jeder Versicherung.
Was du als Anbieter brauchst
- Eine Anerkennung durch eine Zertifizierungsstelle: Qualitop, QualiCert, Fitness-Guide (BGB Schweiz) oder EMfit. Die Zertifizierung selbst bleibt unabhängig von Tarif 595.
- Eine ZSR-Nummer. Du beantragst sie über deine Zertifizierungsstelle. Das Register führt santéservices, früher SASIS.
- Eine GLN, eine eindeutige Identifikationsnummer, die bis Ende 2026 vorliegen muss. Jeder Anbieter braucht eine eigene, und mehrere Standorte erhalten je eine eigene GLN. Auch sie läuft über die Zertifizierungsstelle.
- Eine Software, die Belege im Standard XML 5.0 erstellt. Handschriftliche Belege werden nicht mehr akzeptiert.
Was auf dem Rückforderungsbeleg stehen muss
Die Pflichtangaben müssen schon auf dem Beleg vollständig und korrekt sein, damit die Versicherung ihn maschinell verarbeiten kann. Dazu gehören:
- Vor- und Nachname sowie Adresse der teilnehmenden Person
- AHV-Nummer und Versichertennummer
- ZSR- und GLN-Nummer des Anbieters
- Die Gültigkeit des Abos oder Kurses. „Gültig ab“ ist der tatsächliche Beginn.
- Die passende Tarifposition
- Anzahl und Betrag
- Ein Blatt mit QR-Code oder Barcode
Deine Preise legst du weiterhin selbst fest. Die Tarifpositionen schreiben keine Beträge vor.
Elektronische Übermittlung (eTG)
Belege können zusätzlich elektronisch über das MediData-Netz direkt an die Versicherung gehen. Diese Übermittlung ist heute freiwillig. Nach Angaben des SFGV kann sie derzeit erst Helsana empfangen.
Sie braucht die schriftliche Einwilligung der teilnehmenden Person. Wird ein Beleg elektronisch übermittelt, darf die Person ihn nicht zusätzlich auf Papier einreichen.
Ocio beginnt mit dem Beleg im Standardformat. Die elektronische Übermittlung über MediData ist für später vorgesehen.
Was sich nicht ändert
- Du legst deine Preise weiterhin selbst fest.
- Deine Zertifizierung bleibt unabhängig von Tarif 595.
- Wie viel zurückerstattet wird, bestimmt weiterhin jede Versicherung selbst.
Häufige Fragen
- Ab wann gilt Tarif 595?
- Ab dem 1. Januar 2027 akzeptieren die Krankenversicherer Belege für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung nur noch nach Tarif 595 und im einheitlichen Format.
- Brauche ich als Anbieter eine neue Software?
- Du brauchst eine Software, die Rückforderungsbelege im Standard XML 5.0 mit allen Pflichtangaben erstellt. Handschriftliche Belege werden nicht mehr akzeptiert. Ocio wird diese Belege direkt aus der Buchung erstellen.
- Woher bekomme ich ZSR- und GLN-Nummer?
- Beide beantragst du über deine Zertifizierungsstelle, zum Beispiel Qualitop, QualiCert, Fitness-Guide oder EMfit. Jeder Anbieter braucht eine eigene ZSR, und jeder Standort eine eigene GLN.
- Muss ich meine Preise anpassen?
- Nein. Tarif 595 schreibt keine Preise vor. Er legt fest, wie eine Leistung ausgewiesen wird, nicht was sie kostet.
- Wie unterstützt Ocio Tarif 595?
- Ocio wird den Rückforderungsbeleg für jede Person direkt aus der Buchung erstellen, im Standard XML 5.0 und als druckbaren Beleg mit QR-Code, bereit vor dem 1. Januar 2027. Wir arbeiten daran, in die Softwarelisten der Zertifizierungsstellen aufgenommen zu werden.
Quellen
Diese Seite fasst öffentliche Informationen der Versicherer und Zertifizierungsstellen zusammen. Verbindlich sind deren Unterlagen, insbesondere die Wegleitung und die FAQ zu Tarif 595.
Bereit für den 1. Januar 2027
Erzähl uns, welche Kurse und Abos du anbietest und bei welcher Stelle du zertifiziert bist. Wir zeigen dir, wie deine Belege mit Ocio entstehen.
Sprich mit uns